Bauplanung mit ArchitektenFreie Bauplanung und individueller Hausbau

Wenn der Entschluss gefallen ist, ein Eigenheim zu bauen, müssen künftige Bauherren eine Vielzahl von Entscheidungen treffen. Noch bevor der erste Spatenstich gemacht wird oder gar Überlegungen zur Hausgestaltung begonnen werden, steht eine Frage im Raum: Soll das Traumhaus ein Architekten- oder ein Typenhaus werden? Bevor jedoch mit dem Argument, ein Architektenhaus sei sowieso zu teuer, eine Entscheidung getroffen wird, lohnt es sich, sich das Für und Wider eines von einem Architekten oder Bauingenieur geplanten Eigenheims genau anzusehen. Die nachfolgenden Erläuterungen machen deutlich, worauf die hohe Qualität eines Eigenheims beruht, das mit einem Architekten geplant wurde.
Während der Planungen können sich die Wünsche der künftigen Bauherren ändern: Viele unserer Kunden überdenken nach dem Gespräch mit einem unserer Bauberater noch einmal ihre Vorstellungen, andere greifen Lösungen auf, die sie z. B. in Eigenheimen von Freunden oder Bekannten gesehen haben. Das ist für uns kein Problem: Jede Umplanung auf der Basis der von uns angebotenen Hausmodelle ist für Sie kostenfrei. Garantiert!

Die Kosten für die Bauplanung bei Massivhaus-Zentrum

Natürlich stellen bei der Wahl für eine individuelle Bauplanung mit einem Architekten die Kosten eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Die Kosten für eine Bauplanung durch einen Architekten basieren auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI genannt.

Was das für unsere Bauherren im Einzelnen bedeutet:

Bauplanung & Hausbau auf Grundlage unserer Haustypen

In unseren Festpreisangeboten sind die Leistungen der Ziffern 1 bis 5 bereits mit integriert. Umplanungen, wie zum Beispiel das Verschieben von Wänden, Türen oder Fenster erledigen wir ohne Mehrkosten für Sie. Wenn Sie bei uns ein Haus bauen, werden die Kosten für die Bauplanung immer enthalten sein.

Freie Planung & Hausbau als Architektenhaus

Grundlage für eine freie Bauplanung bilden oft erste Skizzen oder einfache Hausentwürfe, auf deren Grundlage wir zunächst eine Vorplanung vornehmen. Auf dieser Grundlage erfolgt dann auch die Kostenermittlung, Sie erhalten ein Hausangebot. In einem Hausangebot von uns sind die Kosten für die Leistungen von Ziffer 1 bis 5 bereits einkalkuliert. Wir können Ihnen auf Wunsch die für die Bauplanung kalkulierten Kosten ausweisen, jedoch wird dies in der Preisgestaltung kaum eine Rolle spielen, weil Ihnen die gesamten Baukosten aufgezeigt werden. Die Position 6 (Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) ist in unseren Angeboten nicht berücksichtigt, weil die Kalkulation der Hausentwürfe ohnehin in unserem Hause erfolgt. Sofern Sie uns jedoch mit einer Ausschreibung beauftragen, erfolgt diese gegen gesonderte Berechnung.

Hinweise:
Mit dem Begriff Eventualpositionen sind Leistungen gemeint, die bei Bedarf vereinbart werden können. Wir empfehlen unseren Bauherren, die Bauüberwachung vom TÜV durchführen zu lassen: Beim TÜV-Baucontrolling werden auch die Architektenleistungen geprüft und zudem wird darauf geachtet, dass die Bauausführung den Bauplänen entspricht. Eine noch ausführlichere Beschreibung der Leistungen eines Architekten bei der Bauplanung und zu den Kosten nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) finden Sie auf www.zbo.de.

Architektenhaus bauenEin Architektenhaus ist viel zu teuer - stimmt das?

Dieses viel zitierte Vorurteil stimmt nur in einem Fall: Wenn sich Bauherren für ein Typenhaus entscheiden und mit dessen vorgegebenen Maßen und der Standardausstattung so zufrieden sind, dass sie rein gar nichts daran verändern wollen.
  → Doch wie wahrscheinlich ist so etwas?
  → Kann es sein, dass jeder Bauinteressent genau dieselben Wünsche und Ansprüche an seine Immobilie hat wie alle anderen und noch nicht einmal die Anzahl und Position der Steckdosen ändern lassen möchte?

Die Praxis hat bewiesen, dass diese Vorstellung nur sehr selten der Realität entspricht. Denn Tatsache ist: Ein Typenhaus ist nur dann kostengünstiger als ein Architektenhaus, wenn es völlig identisch ist mit dem im Katalog abgebildeten oder als Musterhaus gezeigten Modell. Sobald der Bauherr hiervon abweicht, wird es teurer. Erfahrungsgemäß bleibt es nicht nur bei dem o. g. Wunsch nach mehr Steckdosen: Die Zusatzwünsche reichen von einer schöneren oder einbruchhemmenden Haustür über hochwertigere Fenster bis zu einer anderen Farbe für die Dachpfannen. Möchte der Kunde, dass eine Wand versetzt oder gar eine Einliegerwohnung eingeplant wird, ist der Kostenvorteil eines Typenhauses gegenüber einem Architektenhaus endgültig dahin.

Die Arbeitsschritte bei der Bauplanung mit einem Architekten


Ermittlung der Grundlagen
Zu Beginn des Bauprojekts werden die Grundlagen ermittelt. Der Bauherr formuliert seine Vorstellungen und Bedürfnisse, der Architekt führt eine Ortsbesichtigung durch und berät seinen Auftraggeber umfassend hinsichtlich des Leistungs- und ggf. Untersuchungsbedarfs. Wenn andere Fachleute für die Planung benötigt werden, berät der Architekt entsprechend. Um Missverständnisse zu vermeiden, werden alle getroffenen Vereinbarungen zusammengefasst und fortlaufend dokumentiert.

Vorplanung
Im Rahmen der Projekt- und Planungsvorbereitung werden z. B. die Vorplanung ausgearbeitet, maßstabsgerechte Zeichnungen angefertigt und Bedingungen oder Vorgaben geklärt. Diese können beispielsweise städtebaulicher, technischer, funktionaler oder öffentlich-rechtlicher Art sein. Der Architekt führt nun Vorverhandlungen mit der zuständigen Behörde über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens. Zudem erarbeitet er eine Kostenschätzung sowie evtl. einen Abgleich mit den vom Auftraggeber formulierten Rahmenbedingungen und stellt einen Terminplan auf, der die wichtigsten Vorgänge der Planung und des Bauablaufs beinhaltet.

Entwurfsplanung
Auf Basis der Vorplanung wird dann die Entwurfsplanung durchgeführt. Sie ist die Grundlage sowohl für die nachfolgenden Phasen des Bauvorhabens als auch die benötigten öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Die Kosten werden nun noch einmal berechnet und mit der vorangegangenen Kostenschätzung verglichen. An dieser Stelle wird auch ein Statiker eingebunden, der die überschlägige statische Berechnung und Bemessung vornimmt.

Genehmigungsplanung (Planung für den Bauantrag)
Die anschließende Genehmigungsplanung beinhaltet die Zusammenstellung aller Nachweise und Vorlagen, die für die behördlichen Genehmigungen von Bedeutung sind, sowie deren Einreichen bei der zuständigen Behörde. Der Statiker erarbeitet nun die prüffähigen statischen Berechnungen. Ein wichtiger Punkt sind an dieser Stelle auch die energetischen Berechnungen: Nur wenn sie ordnungsgemäß durchgeführt werden, ist eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich.

Ausführungsplanung, auch Werkplanung genannt
Basierend auf den Ergebnissen aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird die Ausführungsplanung ausgearbeitet. Hier kommen textlich und zeichnerisch alle benötigten Einzelangaben zum Tragen. Dazu gehören auch detaillierte Konstruktions- und Ausführungszeichnungen.

Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
Nun fertigt der Architekt einen Vergabeterminplan und die Leistungsbeschreibungen mit den Leistungsverzeichnissen an. Hierbei werden die genauen Mengen aller benötigten Baustoffe und Bauelemente ermittelt. Es findet eine erneute Kostenkontrolle statt, anschließend stellt der Architekt die Vergabeunterlagen zusammen. Der Architekt holt nun Angebote ein, prüft sie und führt Gespräche mit den Bietern. Er vergleicht die Ausschreibungsergebnisse mit der Kostenberechnung und den Leistungsverzeichnissen und wirkt bei der Erteilung der Aufträge mit.

Bauüberwachung durch den Architekten (Eventualposition)
Die Überwachung der Bautätigkeit gehört zu den umfangreichsten Aufgaben eines Architekten während eines Bauprojekts. Er muss überprüfen, ob das entstehende Gebäude den behördlichen Vorgaben entspricht und alle am Bau Beteiligten koordinieren. Darüber hinaus überprüft er die Rechnungen und die Aufmaße der Handwerksfirmen und führt wiederholt eine Kostenkontrolle durch. Ist das Haus fertig, kümmert sich der Architekt um die ordnungsgemäße Abnahme der Bauleistungen sowie die öffentlich-rechtliche Bauabnahme. Sollte er im Zuge der Abnahme Baumängel feststellen, kontrolliert er deren Beseitigung.

Objektbetreuung (Eventualposition)
Etliche Bauherren nehmen auch eine Objektbetreuung durch einen Architekten in Anspruch. Dabei überprüft er im Rahmen einer Begehung, ob innerhalb der Verjährungsfrist Baumängel aufgetreten sind, damit diese fristgerecht gegenüber den Handwerksfirmen geltend gemacht werden können.

Ein umfangreiches Aufgabenspektrum - aber ist das wirklich nötig?

Wer sich ein qualitativ hochwertiges Eigenheim wünscht, sollte bei der fachlichen Begleitung durch einen Architekten oder Bauingenieur vom Anfang bis zum Ende des Bauprojekts keine Abstriche machen. Kaum ein Bauherr ist fachlich so versiert, dass er alle während der Bau- oder Gewährleistungsphase auftretenden Mängel erkennen könnte. Zahlreiche Baumängel wirken sich auch erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist aus, hätten aber bei einer objektiven Begutachtung rechtzeitig behoben werden können. Wie teuer dies für Hausbesitzer werden kann, hat der Verband Privater Bauherren e. V. in einer Pressemitteilung im September 2013 veröffentlicht (vpb.de): Für die Behebung von übersehenen Baumängeln müssen Bauherren im Durchschnitt 24.200,-- Euro ausgeben; Geld, das zur Tilgung der Hypothek oder der Anschaffung eines Familienautos sicher besser eingesetzt gewesen wäre.