Welche Bauunterlagen muss ein Bauherr erhalten?

Das Eigenheim ist fertiggestellt und kann bezogen werden. Sofern es keinen Streit über Baumängel gegeben hat, können Bauherren sich nun beruhigt zurücklehnen. Doch was viele nicht wissen: Zu einem Haus gehören Unterlagen, die dauerhaft aufbewahrt werden sollten.

BauunterlagenDokumente vor dem Baubeginn

Eine Reihe von Unterlagen wird bereits vor dem ersten Spatenstich benötigt. Liegen sie früh genug vor, bleibt noch genug Zeit, um sie von einem unabhängigen Bausachverständigen überprüfen zu lassen. Es handelt sich dabei um

Bauunterlagen nach der Bauabnahme

Bauunterlagen gut aufbewahren

Insbesondere bei Vertragsverhältnissen mit Bauträgern kommt es häufig vor, dass diese ihren Kunden nur unvollständige Bauunterlagen überlassen. Auf diese Weise ist es möglich, für den Bauträger weniger günstige Sachverhalte zu verschleiern. Tatsächlich finden sich in zahlreichen Vertragstexten hierzu keine Regelungen. Die Gerichte vertreten jedoch seit Jahren die Auffassung, dass aus diesem Umstand nicht gefolgert werden kann, dass Verbrauchern die Bauunterlagen vorenthalten werden dürfen. Zumindest das „berechtigte Interesse“ an einer Übergabe der Unterlagen an die Käufer wird von der Rechtsprechung einhellig als eine vertragliche Nebenpflicht angesehen. Der konkrete Umfang der herauszugebenden Bauunterlagen wird jedoch immer wieder in Gerichtsprozessen verhandelt: Das Oberlandesgericht Köln verurteilte einen Bauträger sogar dazu, die Bedienungsanleitungen für die Heizungsanlage an seinen Kunden zu übergeben (Az. 11 U 96/14 vom 13. Mai 2015).

Doch es geht nicht nur um praktische Gründe, die es nötig machen, dass Bauunterlagen dem Käufer zur Verfügung gestellt werden. Sie dienen auch dazu, der Bauaufsichtsbehörde die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens auf Verlangen nachzuweisen. Sofern zur Finanzierung auch öffentliche Förderungen von beispielsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder Gebietskörperschaften eingesetzt wurden, haben die Kredit- oder Zuschussgeber auch nach etlichen Jahren das Recht, die korrekte Verwendung der Mittel zu überprüfen und hierfür die Vorlage von Dokumenten zu verlangen. Nicht zuletzt kann mit den Originalunterlagen im Fall von Mängeln die Einhaltung der Gewährleistung und die Behebung dieser Mängel eingefordert werden.