Eigenleistungen – Nicht alles, was geht, sollte auch gemacht werden

Das ist eine schöne Vorstellung: Je mehr man auf der eigenen Baustelle Hand anlegt, umso niedriger fallen die Baukosten aus und umso weniger Geld muss geliehen werden, da der Wert der eigenen Arbeit rechnerisch dem Eigenkapital zugeschlagen werden kann und sich günstig bei der Kreditbeantragung auswirkt. Wer, der nicht halbwegs handwerklich begabt ist, würde da nicht bestätigend nicken und schon mal den Einkaufszettel für den Baumarkt schreiben?

Auf den ersten Blick sind Eigenleistungen kein Problem, aber ein zweiter Blick lohnt sich

Hausbau mit EigenleistungenBauherren, die damit liebäugeln, viele Arbeiten an ihrem künftigen Eigenheim selbst zu erledigen, sollten sich zunächst die Zeit nehmen und die tatsächliche Ersparnis genau durchrechnen. Bei näherer Betrachtung fällt der Einspareffekt meistens deutlich geringer aus, als gedacht. Der Verband Privater Bauherren (VPB) hat das getan: Die dortigen Fachleute haben am Beispiel eines in München erstellten Reihenendhauses, das inklusive des Kellers über eine Fläche von 140 m2 verfügt, Baukosten von insgesamt 254.000 Euro errechnet (Stand: 2016). Durch Eigenleistung ließen sich 19.000 Euro einsparen. Nicht schlecht, aber sicher weniger, als so mancher Bauinteressent vermutet hätte. Nun kann man völlig zu Recht einwenden, dass das Bauen in München überdurchschnittlich teuer ist. Das hat der VPB ebenfalls im Blick gehabt und die Baukosten für ein identisches Eigenheim ermittelt, das im Raum Leipzig/Dessau gebaut werden soll. Die Baukosten lagen hier mit 218.000 Euro tatsächlich deutlich niedriger als in München, mit Eigenleistungen konnten nur noch 16.000 Euro erwirtschaftet werden. Doch da stellt sich die Frage: Wie viel Arbeitszeit ist nötig, um diese Beträge durch die eigene Arbeit einzusparen?

Der Aufwand für die Eigenleistung sollte nicht unterschätzt werden

Auf 476 Arbeitsstunden sind die VPB-Experten gekommen, um 19.000 bzw. 16.000 Euro durch Eigenleistungen zu erarbeiten. Dieser Wert entspricht fast 12 Arbeitswochen – wohlgemerkt: nicht nach Feierabend und an den Wochenenden, sondern auf der Grundlage einer vollen Arbeitswoche von 40 Wochenstunden. Sofern der helfende Bauherr handwerklich nicht sehr geübt und erfahren ist, müssen auf diesen Wert noch etwa 30 % aufgeschlagen werden. Hier entsteht oft ein weiteres Problem: Der Bauherr muss exakt abschätzen können, wie lange er für seine Eigenleistungen benötigt, damit seine Arbeiten genau in den Bauablaufplan eingepasst werden können. Sobald es zu Verzögerungen kommt, können zusätzliche Kosten anfallen, die den Wert der Eigenleistungen verringern. Im ungünstigen Fall werden dann teure Nachfinanzierungen nötig. Bauherren sollten daher nur Tätigkeiten selbst ausführen, die sie tatsächlich beherrschen. Ohne einige Grundkenntnisse kann z. B. auch das Anlegen des Gartens so teuer werden, dass sich die selbst durchgeführten Arbeiten nicht mehr lohnen.
Der Bauherrenschutzbund (BSB e. V.) hat 2012 ganz ähnliche Angaben unter Bauherren ermittelt, die sich allerdings auf den Bau von Einfamilienhäusern bezogen. Eine repräsentative Befragung ergab, dass ein Drittel der Bauherren mit Eigenleistungen zwischen 5.000 und 10.000 Euro, ein Viertel zwischen 10.000 und 15.000 Euro, aber nur 13 % mehr als 25.000 Euro Baukosten eingespart hatten. Am unteren Ende lag die Gruppe derer, die mit eigener Arbeit am Hausbau weniger als 5.000 Euro erwirtschaftet hatte, bei 18 %. Diejenigen Bauherren, die angegeben hatten, zwischen 10.000 und 25.000 mit der eigenen Arbeit gespart zu haben, haben dafür durchschnittlich 850 Arbeitsstunden aufgewendet – weit mehr also, als der VPB angesetzt hat.
Bei diesen Daten handelt es sich um die reinen Arbeitszeiten. Der Zeitaufwand für die Fahrten zum Bauplatz ist weder in den Zahlen des VPB noch des BSB enthalten.

Auch regelmäßige Unterstützung durch Bauhelfer kostet Geld

Wer in seinem Verwandten- oder Freundeskreis erfahrene Handwerker hat, die bereit sind, beim Hausbau tatkräftig zu helfen, hat Glück. Aber auch, wenn diese Helfer keine Bezahlung erwarten, ist ihre Unterstützung nicht völlig gratis zu haben: Mit Ausnahme des Bauherrn und seines Ehe- oder Lebenspartners müssen alle Bauhelfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) angemeldet werden, damit sie gesetzlich unfallversichert sind. Die Beiträge liegen für 2016 in den alten Bundesländern bei 1,40 Euro und in den neuen Bundesländern bei 1,21 Euro pro Helferstunde. 100 Euro Mindestbeitrag werden in jedem Fall erhoben. Die Anmeldung der Bauhelfer bei der Bau BG zu versäumen, ist keine gute Idee: Mitarbeiter der BG Bau und der Hauptzollämter haben die Kontrollen von Baustellen in den letzten Jahren ständig verschärft. Ihr Ziel ist zwar in erster Linie, Schwarzarbeit aufzudecken, doch sie stellen auch fest, ob die privaten Bauhelfer bei der Bau BG versichert worden sind. Sind sie es nicht, können Bußgelder von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
Der Schutz der gesetzlichen Bauhelferversicherung bietet allerdings nur eine Basisabsicherung, ihr fehlen beispielsweise Leistungen bei einer Vollinvalidität. Deshalb sollte zusätzlich auch eine private Bauhelferversicherung abgeschlossen werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Bauhelferversicherung müssen bei der privaten Versicherung alle Bauhelfer namentlich angegeben werden, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen. Bauherren müssen auch wissen, dass es sich bei der vereinbarten Versicherungssumme um einen Gesamtbetrag handelt, der pauschal für alle Helfer gilt. Die Versicherungssumme sollte daher nicht zu niedrig bemessen werden.

Eigenleistungen und Gewährleistungsansprüche – eine oft problematische Konstellation

Baupfusch ist beim Hausbau leider an der Tagesordnung. Das gilt nicht nur für die Arbeiten, die von Fachfirmen erledigt werden, sondern auch für die vom Bauherrn erbrachten Eigenleistungen. Allerdings lässt sich nicht immer klar feststellen, wessen Fehler einen Baumangel verursacht hat. Diese Frage muss jedoch beantwortet werden, wenn es um die Feststellung von Gewährleistungsansprüchen geht. An dieser Stelle stehen sich die Vertragsparteien häufig so unversöhnlich und kompromisslos gegenüber, dass die Angelegenheit vor Gericht geklärt werden muss. Das kann Jahre in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich sind die Baufirma oder der Architekt dazu verpflichtet, den Baufortschritt und die handwerkliche Qualität aller Arbeiten auf der Baustelle zu überwachen, also auch der Eigenleistungen. Finden sie einen Baufehler, müssen sie die dafür Verantwortlichen darauf hinweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, beschränkt sich die Haftung des Architekten oder Ingenieurs jedoch nur auf die Pflichtverletzung, sie umfasst nicht den Baumangel.

Beratungen bezüglich der Eigenleistungen in Anspruch nehmen

Der tatsächliche Aufwand und die zu erwarteten Einsparungen, die mit der Erledigung einer Aufgabe verbunden sind, lassen sich nur schwer einschätzen. Bauherren sollten sich deshalb schon in der Planungsphase von einem unabhängigen Bauberater beraten lassen, damit die tatsächlich zu veranschlagende Arbeitszeit realistisch eingeschätzt werden kann. Gespart werden bei Eigenleistungen schließlich nur die Arbeitskosten, die Materialkosten fallen immer an. Siehe auch www.hausbauberater.de/eigenleistungen.