KellerabdichtungSo wird der Keller gegen Feuchtigkeit abgesichert

Grundwasser, das auf das Mauerwerk einwirkt, führt früher oder später zu massiven Schäden an der Bausubstanz. Im schlimmsten Fall können Keller überflutet oder die Standsicherheit des Hauses gefährdet werden. Bei sehr alten Gebäuden wurde nur selten auf die Feuchtigkeitsbedingungen im Erdreich geachtet, sodass in Kellern von Altbauten ein muffiger Geruch das erste Anzeichen für ein feuchtes Mauerwerk und Schimmel ist. Heute wird schon beim Bau eines Hauses fachgerecht vorgesorgt: Bauwerksabdichtungen sorgen dafür, dass es im Keller dauerhaft trocken bleibt. Baugrundgutachten geben noch vor der Planung darüber Auskunft, wie sich das Grundwasser im Erdreich verhält. Die örtlich zuständigen Umweltbehörden geben außerdem (kostenpflichtige) Informationen über den höchsten gemessenen sowie den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand im Baugebiet heraus. Nach der Fertigstellung eines Hauses lassen sich Bauwerksabdichtungen nicht mehr oder nur noch mit einem sehr großen Aufwand durchführen, der hohe Kosten nach sich zieht.

Auf die richtige Zuordnung kommt es an

Die richtige Wahl der Abdichtung hängt nicht zuletzt davon ab, welche Art von Belastung (Lastfall) durch das Grundwasser auf das Bauwerk einwirkt. Die DIN 18195 (Teile 4 bis 7) unterscheidet hierbei in vier Lastfälle:

Nichtstauendes Sickerwasser

Das nichtstauende Sickerwasser belastet das Mauerwerk in gleichem Maße wie Bodenfeuchte. Es liegt vor, wenn sowohl das Erdreich unter der Fundamentsohle als auch das Verfüllmaterial aus nicht bindigen Böden wie Kies, Sand oder Splitt besteht. Hier kann die Feuchtigkeit versickern, ohne aufzustauen. In der neuesten Fassung der DIN ist der Bau einer Dränage gem. DIN 4095 vorgesehen, damit das Hang- und Schichtenwasser auf Dauer sicher abgeleitet werden kann. Das Dränagesystem besteht aus einer Ringdränage sowie Dränelemente im Mauerbereich.

Bodenfeuchte

Beim Vorliegen von Bodenfeuchte ist ein Dränagesystem nicht erforderlich, weil das Regen- oder Oberflächenwasser bis zur Höhe des freien Grundwasserstands versickern kann, jedoch keinen Druck auf die Bauwerksabdichtung ausübt. Die Abdichtung muss nach ihrer Fertigstellung mindestens 15 Zentimeter dick sein und bis 30 Zentimeter oberhalb der Geländeoberkante geführt werden. Überall dort, wo diese Vorgaben nicht eingehalten werden können (z. B. bei Außentüren), muss zu anderen Maßnahmen wie beispielsweise Entwässerungsrinnen gegriffen werden, die geeignet sind, das Eindringen von Nässe zu verhindern.

Aufstauendes Sickerwasser

Das Wasser, das von außen mit einem hydrostatischen Druck auf die Abdichtung einwirkt, wird in der DIN 18195 Teil 6 als aufstauendes Sickerwasser bezeichnet. Bei der Auswahl der geeigneten Art der Abdichtung spielt eine Rolle, inwieweit der Keller in das Grundwasser eintaucht. In bindigem Boden (Ton- oder Lehmboden) wird das Wasser im Boden gebunden, das Erdreich trocknet nur langsam aus, es kommt zu einer Aufstauung der Nässe von unten nach oben. Diese Beschaffenheit ist gut dort zu erkennen, wo sich Pfützen bilden, die lange brauchen, bis sie versickert oder verdunstet sind. In diesen Fällen soll die Gründungstiefe höchstens drei Meter unterhalb der Geländeoberkante liegen. Es muss außerdem darauf geachtet werden, dass sich der höchste gemessene Grundwasserstand mindestens 30 Zentimeter unter der Bodenplatte befindet.

Drückendes Wasser

Hinsichtlich der Belastung ist das von außen drückende Wasser mit dem aufstauenden Sickerwasser vergleichbar. Die Abdichtung muss hier allerdings mindestens 30 Zentimeter über dem langjährig ermittelten Bemessungswasserstand liegen und den Keller vollständig als Wanne umschließen. Sofern es sich um einen wenig durchlässigen Boden handelt, müssen auch Vorkehrungen gegen die Bildung von Stauwasser getroffen werden. Dazu ist die Abdichtung mindestens 30 Zentimeter oberhalb der Geländeoberkante auszuführen.

Nachträglicher Feuchtigkeitsschutz kann teuer werden

Bei Einfamilienhäusern, die entsprechend nachgerüstet werden können, fallen die hierfür aufzubringenden Kosten sehr unterschiedlich aus: Wenn nur einige Fehlstellen behoben werden müssen, kommen etwa 2.000 Euro (brutto) auf die Eigentümer zu; wenn im ungünstigsten Fall ein Innentrog, der das Wasser vom Mauerwerk fernhält, nötig wird, können die Kosten auf mehrere 10.000 Euro ansteigen.

Hinweis:

Seit Juli 2017 wird die oben beschriebe DIN 18195 durch die DIN 18533 ersetzt. Sie finden die entsprechenden Ausführungen auf hausbauberater.de/bauweisen/kellerbau. Außerdem finden Sie dort auch Informationen über

Übrigens:
Wir bauen Ihren Keller auch dann, wenn Sie kein Haus von uns errichten wollen!