Wichtige Versicherungen für den Hausbau

Versicherungen HausbauEin Hausbau birgt zahlreiche Risiken, die im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Totalverlust für den Bauherrn werden können. Gegen viele dieser Risiken werden Versicherungen angeboten, die relativ preisgünstig sind. Mit Ausnahme der Bauhelfer-Versicherung ist keine der nachfolgend aufgeführten Versicherungen rechtlich verpflichtend. Alle sind jedoch grundsätzlich empfehlenswert, um Bauherren vor den größten „Überraschungen“ zu schützen.

Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung tritt dann ein, wenn Dritte auf einem Baugrundstück Schäden erleiden. So kann ein Kind auf einer nicht gesicherten Terrasse verunglücken oder bei einem Sturm das Baugerüst auf Menschen, andere Gebäude oder z. B. parkende Fahrzeuge stürzen. Durch solche Schadensereignisse können schnell Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe entstehen. Bei der Berechnung der Beitragshöhe spielen die Bauzeit, die Eigenleistung, die Bausumme, die Wohnfläche, die Bauart, der Gebäudetyp (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus) eine Rolle. Außerdem wird in der Regel abgefragt, ob der Eigentümer selbst Architekt oder Ingenieur ist und sein Haus selbst plant und ob sich im Gebäude künftig auch Gewerbeflächen befinden werden. Um wenigstens einen ersten Eindruck zu vermitteln, hier ein Beispiel für ein nur zu Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus in Massivhausbauweise, das von einem Bauunternehmen ohne Eigenleistungen mit einer Wohnfläche von 130 qm innerhalb von 12 Monaten zum Preis von 200.000 Euro erstellt wird: Die preisgünstigste Versicherung kostet derzeit ca. 50 Euro und beinhaltet eine Haftungssumme von 10.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden ohne Selbstbeteiligung. Die teuerste Versicherung bietet für einmalig knapp 200 Euro die Haftung für Sach- und Personenschäden in derselben Höhe, tritt jedoch für Vermögensschäden bis zu 10.000.000 Euro ein. Auch hier ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen.

Bauleistungsversicherung

Diese Versicherung schützt das Bauvorhaben während der gesamten Bauphase vor Schäden. Dazu können Schäden durch Unwetter, aber auch durch Material- oder Konstruktionsfehler, vorher nicht bekannte Eigenschaften des Baugrunds oder auch Fahrlässigkeit gehören. Ein Versicherungsschutz vor den Folgen eines Brands gehört jedoch in der Regel nicht zum Leistungsumfang. Hier fällt der Vergleich schwerer als bei der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung: Die Höhe des Selbstbehalts liegt zwischen 0 und 1.000 Euro oder bei 19 % der Schadensumme; die Leistungspakete weichen ebenfalls deutlich voneinander ab und beinhalten beispielsweise oft keinen Versicherungsschutz gegen Glasbruch. Die Preisspanne reicht für das o. g. Beispielhaus (ohne Photovoltaikanlage) ungeachtet dieser Unterschiede von einmalig 200 Euro bis zu 550 Euro, wobei die Höhe der Versicherungsprämie nichts über die Qualität des Versicherungsschutzes aussagt. Diese beiden Versicherungsarten werden auch als Kombi-Versicherung angeboten. Für das Beispielhaus liegen die Versicherungsprämien zwischen 270 Euro und 750 Euro; die bereits für die Bauleistungsversicherung gegebenen Hinweise gelten entsprechend.

Feuer-Rohbauversicherung

Eine solche Versicherung bietet einen Schadensausgleich für das wohl schlimmste Ereignis, das während der Bauphase passieren kann, darüber hinaus beinhalten diese Policen auch den Versicherungsschutz bei Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch hier variieren die Versicherungsleistungen deutlich: Die Höhe des Versicherungsschutzes reicht (ohne Selbstbeteiligung durch den Versicherungsnehmer) von 188.500 Euro bis unbegrenzt, eine Elementar- sowie eine Glasbruchversicherung sind bei allen Versicherern zusätzlich vereinbar. Die jährlichen Kosten für diesen Versicherungstyp liegen zwischen 90 Euro und 450 Euro.

Bauhelfer-Versicherung

Die Bauhelfer-Versicherung ist nur für Bauherren interessant, die Eigenleistungen erbringen und dafür die Hilfe von Nachbarn, Freunden usw. in Anspruch nehmen, schützt jedoch den Bauherrn sowie den Ehe- oder Lebenspartner nur über eine zusätzliche freiwillige Versicherung. Der Versicherungsschutz erfolgt über die Anmeldung bei der Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) spätestens eine Woche nach dem Baubeginn. Wenn die Bauhelferleistungen insgesamt unter 40 Stunden liegen, werden keine Beiträge erhoben. In diesem Fall besteht jedoch eine Meldepflicht bei der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)“. Die Anmeldung gilt zunächst für ein Jahr, kann jedoch auf Antrag verlängert werden. Werden die Bauhelfer nicht angemeldet, können Bußgelder bis zu einer Höhe von 2.500 fällig werden. Wird im Zuge einer Kontrolle durch die Bau-BG eine Verletzung der Unfallverhütungsvorschriften festgestellt, können sogar Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Sofern ein Bauhelfer bei einem Unfall auf der Baustelle getötet oder aber mehr als drei Tage nicht arbeitsfähig ist, muss dieser Vorfall der Bau-BG gemeldet werden. Die Höhe der für den Versicherungsschutz zu zahlenden Beiträge beträgt rd. 2,07 Euro (alte Bundesländer) oder 1,76 Euro (neue Bundesländer) pro Helferstunde. Für die freiwillige Versicherung des Bauherrn oder dessen Ehegatten/Lebenspartner werden von der Bau-BG jährlich pauschal 6.195,89 Euro berechnet.

Wer seine Bauhelfer darüber hinaus noch freiwillig besser absichern möchte, kann eine private Bauhelferversicherung abschließen. Hier werden Versicherungssummen auch für Invalidität oder Tod sowie Bergungskosten und Krankenhaustagegeld gezahlt. Die Beiträge sind etwas preisgünstiger, wenn die Namen der Bauhelfer genannt werden und liegen dann zwischen ca. 26 Euro und 46,50 Euro pro Bauhelfer (inkl. MwSt.). Die Vertragsdauer beträgt mindestens ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.

Baufertigstellungsversicherung

Diese Versicherung springt ein, wenn der Baupartner (Fertig- oder Massivhausbauer, Architekt, Baubegleiter) zahlungsunfähig ist und Konkurs anmeldet. Dann kostet jeder Tag, an dem auf der Baustelle nicht gearbeitet wird, den Bauherrn Geld: Er muss einen neuen Baupartner finden, der sein Eigenheim fertigstellt. Sehr oft wird diese Notsituation von den diesen Auftrag übernehmenden Baufirmen in Form von höheren Preisen ausgenutzt. Wenn die Kalkulation von vornherein knapp ausgelegt war, bedeutet diese Situation für so manchen Bauherrn das Ende des Traums vom Eigenheim. Die Baufertigstellungsversicherung übernimmt hier die entstehenden Mehrkosten und gewährleistet so, dass das Haus fertiggestellt werden kann (sog. Ausführungsbürgschaft). Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass der Versicherungsumfang auch eine Gewährleistung nach dem Ende der Bauphase einschließt, denn auch eine Insolvenz des Baupartners während der Gewährleistungszeit kann für den Bauherrn zu einer finanziellen Herausforderung werden (Gewährleistungsbürgschaft). Es empfiehlt sich, dass der Baupartner eine Versicherungskombination aus beiden Varianten abschließt (Vertragserfüllungsbürgschaft). Üblicherweise schließt der Baupartner die Baufertigstellungsversicherung ab und stellt sie dem Bauherrn indirekt über den Festpreis in Rechnung. Hierfür muss z. B. bei Baukosten in Höhe von 150.000 Euro mit einmaligen Versicherungskosten von 4.500 Euro bis 6.000 Euro gerechnet werden.

Tipp
Die Webseite https://www.perfektversichert.de bietet einen guten Überblick über alle beim Hausbau benötigten Versicherungen und ermöglicht eine schnelle und einfache Ermittlung der individuellen Versicherungskosten.